Im Landtag

Als parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜNEN Landtagsfraktion bin für die politische Koordination der Fraktionsarbeit zuständig. Zu meinen Aufgaben gehört die Regelung der parlamentarischen Abläufe, die Absprache untereinander, mit den anderen Fraktionen und der Landtagsverwaltung. Qua Amt bin ich zugleich stellvertretender Vorsitzender meiner Fraktion und vertrete diese im Ältestenrat.

Außerdem sitze ich für die GRÜNEN im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und im Ausschuss für Justizvollzug.

So arbeitet der Landtag:

Das Plenum

Auszug aus der Internetpräsenz des Niedersächsischen Landtages:

„Alle Mitglieder des Parlamentes gemeinsam bilden das Plenum des Landtages. Mit anderen Worten: Das Plenum ist die Vollversammlung des Landtages. Der Ort, an dem das Plenum zusammenkommt, ist der Plenarsaal des Niedersächsischen Landtages im Herzen der Landeshauptstadt Hannover. In der Regel kommt die parlamentarische Vollversammlung einmal im Monat zu einer meist drei oder vier Tage dauernden Sitzung zusammen – je nach Umfang der Themen, die aus politischer Sicht auf die Tagesordnung kommen sollen. Das Plenum ist das Zentrum der parlamentarischen Debatte. Rede und Gegenrede bestimmen das Wesen der Plenardebatte, an deren Ende gewöhnlich eine Abstimmung folgt. Das Plenum behandelt Gesetzentwürfe in zwei Beratungen, andere Anträge meist in einer Beratung. Hier werden politische Vorhaben im Grundsatz, oft hart in der Sache und sehr intensiv debattiert und schließlich abgestimmt.“

Die Ausschüsse

Auszug aus der Internetpräsenz des Niedersächsischen Landtages:

„Die Themen, die der Landtag zu behandeln hat, sind sehr vielfältig und viele politische Sachfragen sind ausgesprochen komplex. Weil das Plenum überfordert wäre, wenn es sich mit jeder Einzelheit eines Themenbereiches befassen wollte, bildet das Parlament Ausschüsse zu bestimmten Fachgebieten. Ein weiterer Vorteil: Die Abgeordneten können die Arbeit unter sich aufteilen und sich in bestimmte Themenbereiche vertiefen. In der Regel entsprechen die thematischen Aufgabenbereiche der Ausschüsse denen der Ministerien. Die Ausschüsse bestehen je nach Bedeutung aus einer unterschiedlichen Anzahl von Mitgliedern des Parlamentes, die als Spezialistinnen und Spezialisten für ihr jeweiliges Fachgebiet gelten. Gewissermaßen sind die Ausschüsse eine verkleinerte Version des Plenums: Die Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Mehrheitsverhältnisse des Landtages wider. Es obliegt den einzelnen Fraktionen, zu entscheiden, welche Parlamentsmitglieder sie in welchen Ausschuss entsenden. Neben den Fachausschüssen gibt es weitere Ausschüsse eigener Art und Unterschüsse.

Die Hauptaufgabe der Ausschüsse besteht darin, die vom Plenum überwiesenen Vorlagen, Entwürfe oder Anträge sehr genau zu beraten und offene Detailfragen zu klären. Sie beraten Vorlagen — etwa Gesetzentwürfe, den Haushaltsplan oder sonstige Anträge — im Detail und legen dem Plenum danach eine Beschlussempfehlung vor. Die Ausschüsse befassen sich mit den Beratungsgegenständen, die ihnen vom Plenum überwiesen werden. Nur wenn die Geschäftsordnung etwas anderes bestimmt oder wenn eine Fraktion dies beantragt, können sie sich auch mit anderen Themen befassen.“

Der Ältestenrat

Auszug aus der Internetpräsenz des Niedersächsischen Landtages:

„Zur Unterstützung der Präsidentin des Landtages bildet der Landtag nach Artikel 20 Absatz 3 der Niedersächsischen Verfassung einen Ältestenrat. Die Aufgaben des Ältestenrats ergeben sich aus der Geschäftsordnung des Landtages: Der Ältestenrat unterstützt die Präsidentin in parlamentarischen Angelegenheiten, berät insbesondere über den Terminplan und die Tagesordnung der Sitzungen des Landtages und beschließt über die Sitzordnung im Plenarsaal. Darüber hinaus fungiert der Ältestenrat als Geschäftsordnungsausschuss; die Mitglieder beraten über die Spielregeln der parlamentarischen Arbeit.

Den Vorsitz im Ältestenrat führt die Präsidentin des Landtages. Sie gehört dem Ältestenrat – ebenso wie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten – mit beratender Stimme an. Alle Fraktionen sind im Ältestenrat vertreten. Jede Fraktion besetzt ihre Sitze in dem Gremium nicht mit den ältesten, sondern mit ihren besten und erfahrensten Mitgliedern. Denn diese sind praktisch die “Chefunterhändler” der Fraktion und haben dafür zu sorgen, dass deren Interessen im Parlamentsalltag hinreichend Berücksichtigung finden. Entsprechend sitzt der Ältestenrat oft "zwischen sämtlichen Stühlen". Damit er seine Aufgaben zur Zufriedenheit aller lösen kann, ist besonders viel Fingerspitzengefühl und politischer Sachverstand gefordert.“