Kleine Anfrage:Wie unterstützt die Landesregierung außerschulische Lernorte?

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte, Eva Viehoff, Dragos Pancescu, Meta Janssen-Kucz, Volker Bajus, Julia Willie Hamburg, Imke Byl und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 08.05.2020

Im Zuge der Einschränkungen des Schulbetriebs aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde den niedersächsischen Schulen bis zum Ende des Schuljahrs untersagt, Klassenfahrten und Schulveranstaltungen durchzuführen. Dazu zählt bislang auch der Besuch von außerschulischen Lernorten wie Umweltbildungszentren. Aufgrund dieser Regelungen fallen den Umweltbildungszentren derzeit die Teilnehmerbeiträge weg. Bei denjenigen Einrichtungen, die sich zu einem wesentlichen Teil aus diesen Beiträgen finanzieren, steht der Weiterbetrieb infrage.

In der Regel besuchen nur Schülerinnen und Schüler eines Klassenverbands ein solches Umweltbildungszentrum zur gleichen Zeit. Die Räumlichkeiten und die konzeptionell vorgesehene Nutzung des nahegelegenen Naturumfeldes ermöglichen es, den Umweltbildungszentren unter Einhaltung der üblichen Abstandsregeln Bildungsangebote durchzuführen.

1. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um eine Insolvenz von Trägern der anerkannten außerschulischen Lernorte wie Umweltbildungszentren in Niedersachsen aufgrund der derzeit geltenden Corona-Einschränkungen zu verhindern?

2. Was spricht dagegen, die außerschulischen Lernorte nach Vorlage eines von den örtlichen Behörden genehmigten, einrichtungsspezifischen Hygienekonzepts schon vor den Sommerferien für Schulen, Notbetreuungsangebote oder Angebote in der Schule zu öffnen?

3. Wann wird die Landesregierung nach derzeitigem Stand die Nutzung der anerkannten außer-schulischen Lernorte wieder ermöglichen, und welche Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung dieser Einrichtungen bietet die Landesregierung?

Alle Infos und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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