Kleine Anfrage:Wie steht es um das warme Mittagessen für anspruchsberechtigte Kinder?

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus und Julia Willie Hamburg (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 12.06.2020

In Deutschland haben rund 2,5 Millionen Menschen einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Dazu gehört auch die kostenlose Mittagsverpflegung. Durch die Schul- und Kita-Schließung ist diese flächendeckend ausgefallen. Durch das von der Bundesregierung beschlossene zweite Sozialschutzpaket tritt eine Sonderregelung aufgrund pandemiebedingter Schließungen für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31.Juli 2020 in Kraft, die das warme Mittagessen für Kinder aus bedürftigen Familien sichert. So können die Kommunen nun beispielsweise Essenspakete nach Hause liefern oder das Mittagessen zur Abholung bereitstellen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht es um neue und flexible Wege.

1. Wie viele Kinder und Jugendliche, die in Niedersachsen eine Kita, Schule oder Kindertagespflegeeinrichtung besuchen, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz (bitte differenzieren nach Alter, besuchter Einrichtungsart und Kommune)?

2. Wie viele Kinder und Jugendliche bekommen derzeit kein warmes Mittagessen, obwohl ihnen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz eines zusteht (bitte differenzieren nach Alter, besuchter Einrichtungsart und Kommune)?

3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die unter 2. genannten Kinder und Jugendlichen auf andere Weise (z. B. durch das Austeilen von Lunchpaketen) mit einem warmen Mittagessen versorgt werden (bitte aufschlüsseln nach ideeller Unterstützung, Schaffung der Rahmenbedingungen für die Kommunen sowie finanzieller Unterstützung durch Bundes- sowie Landesmittel)?

Alle Infos und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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