Kleine Anfrage:Zielabweichungsverfahren - Überplanung der ehemaligen Bahnstrecke Quakenbrück–Rheine in der Stadt Fürstenau

Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Volker Bajus

Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 08.10.2020

Mit Datum vom 12.12.2018 hat der Landkreis Osnabrück das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darüber informiert, dass die Stadt Fürstenau beabsichtigt, im Rahmen der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 9 (Deichstraße) die stillgelegte Bahnstrecke Quakenbrück–Rheine, die nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück und dem Landes-Raumordnungsprogramm als „Vorranggebiet sonstige Eisenbahnstrecke“ festgelegt ist, mit Wohnbebauung zu überplanen. Da die beabsichtigte Bauleitplanung mit den o.g. raumordnerischen Zielen kollidiert, beantragte die Stadt Fürstenau beim Landkreis Osnabrück die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG. Der Landkreis Osnabrück beantragt mit dem o.a. Schreiben die Erteilung des Einvernehmens nach §8 NROG durch die oberste Landesbehörde. Zum gleichen Sachverhalt und mit Datum vom 12.12.2018 bat der Landkreis Osnabrück auch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung um eine Stellungnahme. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 04.02.2019 im Ergebnis das Einvernehmen für eine Zielabweichung nicht erteilt. In einem Schreiben vom 01.02.2019 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung der beantragten Zielabweichung das Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass für die Entwicklung der Bahnstrecke 2273 eine durchgängige Alternativtrasse planerisch gesichert ist. Mit Schreiben vom 15.09.2017 hat das Eisenbahn-Bundesamt auf Antrag der DB Immobilien Region Nord in Hamburg vom 29.06.2017 für insgesamt vier Flurstücke in der Samtgemeinde Fürstenau, Bahnstrecke 2273, Streckenbezeichnung Bottrop–Nord–Quakenbrück einen Freistellungsantrag von Bahnbetriebszwecken positiv beschieden.

1.Wie ist der Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes vom 15.09.2017 vor dem Hintergrund des bestehenden Landes-Raumordnungsprogramms und des Nichteinvernehmens des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 04.02.2019 rechtlich zu bewerten?

2.Rechtfertigt der Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes vom 15.09.2017 eine Überplanung und Bebauung der Bahnstrecke 2273, ohne dass die oberste Landesbehörde das Einvernehmen für eine Zielabweichung erteilt hat?

3.Liegt für die Entwicklung der Bahnstrecke 2273 zum heutigen Stand im Zielabweichungsbereich eine planerisch gesicherte durchgängige Alternativtrasse vor?

4.Wie ist es rechtlich zu bewerten, dass in Fürstenau bereits Häuser ohne eine RROP-Zielab-weichung bzw. ohne das Einvernehmen der obersten Landesbehörde gebaut worden sind?

5.Wer trägt die Verantwortung und die Schadenshaftung für etwaige Rechtsfolgen und Maß-nahmen, die sich aus einer möglichen Unwirksamkeit des Baurechtes bzw. im Falle einer Reaktivierung der Bahnstrecke ergeben könnten?

6.Ist das Land Niedersachsen vor dem Freistellungsbescheid des Eisenbahn-Bundesamtes beteiligt worden? Wenn nein, entspricht eine Nichtbeteiligung einem üblichen Verfahren? Wenn ja, wie hat sich die Landesregierung zum bestehenden Sachverhalt und der Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken geäußert?

7.Welche rechtliche Auswirkung hätte eine Nichtbeteiligung des Landes Niedersachsen durch das Eisenbahn-Bundesamt?

8.Wie schätzt die Landesregierung aus heutiger Sicht die Bedeutung der Bahntrasse 2273 für den Hafenhinterlandverkehr des JadeWeserPorts mittel-und langfristig ein?

9.Wer ist für die Wiederherstellung der verursachten Trassenlücke in Nortrup aufgrund der zugelassenen RROP-Zielabweichung verantwortlich, und wer muss die Kosten dafür tragen?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

 

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