Kleine Anfrage:Quarantäne in der Landesaufnahmebehörde Celle

Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge und Volker Bajus

Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 13.11.2020

Die Cellesche Zeitungberichtete online am Freitag, den 6. November 2020: „Für das größte Celler Flüchtlingsheim wurde fälschlicherweise ein Lockdown verhängt. Jetzt steht die Einrichtung aber ganz offiziell unter Quarantäne.“ Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) habe schon am Montag (den 2. November) eine Ausgangssperre für ihre Außenstelle Celle verhängt, obwohl zu diesem Zeitpunkt nur eine einzige Infektion bestätigt gewesen sei. Für die Ausgangs-sperre seit dem Montag habe es offenbar keine Grundlage gegeben. Die Sprecherin der LAB NI wird zitiert: „Wir haben die mündliche Anordnung bekommen, alle Personen unter Quarantäne zu stellen.“ Sie habe ausgeführt, die vorschnelle Massenquarantäne beruhe offenbar auf einem Missverständnis. Eventuell sei die Aufforderung des Celler Gesundheitsamts, zunächst keine weiteren Menschen dort unterzubringen oder weiter in den Gemeinden zu verteilen, von einem übereifrigen Mitarbeiter falsch interpretiert worden.

Laut dem Landkreis Celle habe es bis Donnerstag (den 5. November) nur eine bestätigte Infektion mit dem COVID-19-Virus gegeben. Im Zuge der normalen Kontaktnachverfolgung habe das Gesundheitsamt außerdem neun weitere Bewohner isoliert, „die als enge Kontaktpersonen des Indexfalles eingestuft werden mussten“. „Weitere Quarantänen sind zunächst nicht angeordnet worden“, wird Landkreissprecher Tore Harmening zitiert. Erst am Freitagmittag (den 6. November) sei die Gesamtquarantäne verhängt worden, nachdem auch Kontaktpersonen des zunächst infizierten Bewohners positiv getestet wurden. Es sei „nicht vollständig ausgeschlossen, dass es unter den Bewohnern weitere Kontakte gegeben hat“.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen wird zitiert: „Eine solche Gesamtquarantäne greift sehr weit in die Grundrechte aller Betroffenen ein. (Fast) niemand verfährt so etwa von Behördenseite in Wohnblöcken“. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfehle in seinen Corona-Richtlinien für Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften „dringend, eine Quarantäne der gesamten Aufnahmeeinrichtung zu vermeiden“, und schlage stattdessen die Aufteilung und Unterbringung der Bewohne-rinnen und Bewohner in sogenannten Kohorten vor.

Celle sei nicht die erste Flüchtlingsunterkunft mit über 100 Bewohnerinnen und Bewohnern, die komplett unter Quarantäne gestellt werden muss. Auch in Gifhorn, Aurich, Harburg, Oldenburg und Lüneburg sei es schon dazu gekommen. Laut Flüchtlingsrat seien die niedersächsischen Flüchtlingseinrichtungen nur unzureichend auf die Corona-Pandemie eingestellt. „Viele Menschen leben dort immer noch auf engstem Raum in Mehrbettzimmern und müssen sich Küchen sowie Sanitäranlagen mit anderen teilen“

1. Wie viele Personen in der LAB NI Außenstelle Celle hatten einen Erstkontakt?

2.
a) Warum und auf welcher Rechtsgrundlage hat die LAB NI bereits am Montag vor der Quarantäneverhängung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Celle eine Ausgangssperre für ihre gesamte Außenstelle Celle verhängt?
b) Erstreckte sich die Ausgangssperre auch auf die Bediensteten dort und, falls ja bzw. nein, mit jeweils welcher Begründung?
c) Wie viele Kinder waren wie lange und in welcher Weise von der Ausgangssperre betroffen? Wurde ihnen die Teilnahme an Unterricht oder Betreuung untersagt oder das freie Spielen eingeschränkt?

3. Wie genau begründet die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit der Ausgangssperre für die gesamte Außenstelle angesichts eines einzigen festgestellten Infektionsfalls in der Einrichtung?

4. Wie lauteten die Anweisungen des Gesundheitsamtes des LK Celle, und wie wurden sie übermittelt und seitens der LAB NI verstanden und umgesetzt?

5. Gab oder gibt es einen Ablaufplan, wie mit einer Infektion und einer Quarantäneanordnung umzugehen ist? Falls ja, inwieweit wurde dieser befolgt bzw. davon abgewichen?

6. Wie ist das Abstandhalten innerhalb der LAB NI Außenstelle Celle und in der gesamten LAB NI bisher seit März 2020 praktiziert worden? Wie wurde die Empfehlung des Robert Koch-Instituts zur Kohortenbildung zwecks Vermeidung einer Gesamtquarantäne für die ganze Einrichtung umgesetzt?

7. Warum konnten in der Außenstelle Celle Kontakte zwischen der infizierten Person, ihren Kontaktpersonen und allen letztlich unter Quarantäne gestellten Personen in der Außenstelle nicht ausgeschlossen werden?

8. Wie viele Personen wurde bei diesem Vorfall wann und wie häufig getestet und warum genau diese Anzahl?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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