Kleine Anfrage:Wohnungslose EU-Bürgerinnen und Bürger: Vor welchen Herausforderungen stehen die niedersächsischen Kommunen?

Nachfrage zur Entschließung der Koalitionsfraktionen "Hilfe für wohnungslose Menschen“ (Drucksache 18/845)

Anfrage des Abgeordneten Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 03.12.2020

Viele wohnungslose Menschen in Niedersachsen stammen aus anderen EU-Staaten. Ihr Anteil steigt seit Jahren kontinuierlich. Als EU-Bürgerinnen und -Bürger haben sie zwar das Recht, sich in Deutschland eine Arbeit zu suchen, aber zunächst keinen Anspruch auf Sozialleistungen. In der Regel werden wohnungslose EU-Bürgerinnen und -Bürger deshalb von den zuständigen Kommunen im Rahmen der Gefahrenabwehr nach § 97 NPOG in Notschlafstellen und Obdachlosenunterkünften untergebracht.

Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe betrug der Anteil der EU-Bür-gerinnen und -Bürger im Jahr 2018 bundesweit ca. 17 % der Wohnungslosen. In Großstädten beträgt ihr Anteil an den Personen ohne jede Unterkunft auf der Straße bis zu ca. 50 %.

Im Dezember 2018 hat der Landtag die Entschließung der Koalitionsfraktionen „Hilfe für wohnungslose Menschen“ angenommen (Drucksache 18/845). Die Landesregierung wurde damit u. a. dazu aufgefordert, „sich gegenüber dem europäischen Parlament und der europäischen Kommission dafür einzusetzen, Verfahren und Absicherungen zu schaffen, damit EU-Ausländer, die in Deutschland in der Obdachlosigkeit leben, zügig nach Hause zurückkehren können und im Heimatland eine Grundsicherung zum Leben und Hilfen zur Wiedereingliederung ins Berufsleben erhalten (...)“.


1. Wie hat sich der Anteil wohnungsloser EU-Bürgerinnen und -Bürger in Niedersachsen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

2. Wie setzt sich die Gruppe der wohnungslosen EU-Bürgerinnen und -Bürger im Hinblick auf Alter, Geschlecht und berufliche Qualifikation zusammen?

3. Welchen spezifischen Belastungen sind wohnungslose EU-Bürgerinnen und -Bürger angesichts ihres fehlenden Sozialleistungsanspruches ausgesetzt?

4. Welche Einrichtungen und Angebote der Wohnungslosenhilfe können wohnungslose EU-Bürgerinnen und -Bürger in Niedersachsen nutzen und welche nicht?

5. Welche Herausforderungen ergeben sich für die niedersächsischen Kommunen - insbesondere für die großen kreisfreien Städte - in Bezug auf wohnungslose EU-Bürgerinnen und -Bürger?

6. Müssen wohnungslose EU-Bürgerinnen und Bürger ohne Sozialleistungsanspruch im Rahmen der Gefahrenabwehr auch tagsüber von den Kommunen untergebracht werden oder nur nachts?

7. Gibt es spezifische Beratungs- oder Unterstützungsangebote für wohnungslose EU-Bürgerinnen und -Bürger in Niedersachsen?

8. Wie hoch ist der Anteil der EU-Bürgerinnen und -Bürger, die angesichts von Wohnungslosigkeit in ihre Heimatländer zurückkehren?

9. Welche Gründe gibt es für EU-Bürgerinnen und -Bürger, trotz Wohnungslosigkeit und fehlender sozialer Absicherung in Niedersachsen zu bleiben?

10. In welchen EU-Staaten hat es seit dem o. g. Beschluss des Landtages Verbesserungen in der sozialen Sicherung gegeben?

11. Will die Landesregierung die niedersächsischen Kommunen im Umgang mit wohnungslosen EU-Bürgerinnen und -Bürger unterstützen? Wenn ja, wie?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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