Kleine Anfrage:Wie kindgerecht ist die niedersächsische Justiz?

Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge, Volker Bajus und Helge Limburg

Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge, Volker Bajus und Helge Limburg (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 05.01.2021

Wenn Kinder mit der Justiz in Kontakt kommen, ist das für sie in der Regel sehr belastend. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen oder Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Um Kinder insbesondere in familiengerichtlichen Verfahren zu unterstützen und ihre Interessen zu vertreten, gibt es Verfahrensbeistände. Diese sind berechtigt, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und an Anhörungen teilzunehmen.

Wie das Deutsche Kinderhilfswerk in einer aktuellen Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes ermittelt hat, erhalten in Niedersachsen jedoch nur 39,1 % aller Kinder in familiengerichtlichen Verfahren einen Beistand (vgl. Pressemitteilung vom 09.12.2020). Im Ländervergleich liegt Niedersachsen damit im unteren Mittelfeld. Die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder vor Gericht ist somit nicht Standard.

Beobachtern zufolge ist die unzureichende Berücksichtigung der Perspektive von Kindern insbesondere deshalb problematisch, weil die Entscheidungen von Familiengerichten häufig weitreichende Auswirkungen auf das Leben von Kindern haben.

1. Wie viele Personen sind in Niedersachsen als Verfahrensbeistand tätig?

2. Welche Qualifikationen sind für die Tätigkeit als Verfahrensbeistand erforderlich?

3. Nach welchen Kriterien erfolgt die Einsetzung eines Verfahrensbeistandes?

4. Gibt es Kriterien, bei deren Vorliegen die Bestellung eines Verfahrensbeistandes der Regelfall ist?

5. Wie werden Kinder an der Entscheidung zur Einsetzung eines Verfahrensbeistandes beteiligt?

6. Inwiefern können Kinder Einfluss nehmen auf die Auswahl einer bestimmten Person als Verfahrensbeistand?

7. Warum erhalten nicht alle Kinder in Niedersachsen einen Verfahrensbeistand in familiengerichtlichen Verfahren?

8. Strebt die Landesregierung an, perspektivisch allen Kindern in familiengerichtlichen Verfahren einen Verfahrensbeistand zur Seite zu stellen?

9. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um die Quote der familiengerichtlichen Verfahren mit Verfahrensbeistand zu erhöhen? Wenn ja, welche?

10. Werden die Interessen von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren angemessen berücksichtigt, wenn diese keinen Verfahrensbeistand haben? Wenn ja, wie?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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