Kleine Anfrage:Verlängerung des Lockdowns - Wann erhalten niedersächsische Unternehmen die November- und Dezemberhilfen?

Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Meta Janssen-Kucz, Volker Bajus, Imke Byl, Stefan Wenzel und Susanne Menge

Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Meta Janssen-Kucz, Volker Bajus, Imke Byl, Stefan Wenzel und Susanne Menge (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 11.01.2021

Der Bund und die Länder haben angesichts der weiterhin angespannten Pandemielage den Lockdown bis zunächst Ende Januar verlängert. Das bedeutet, dass auch im Januar der Einzelhandel, die Gastronomie und Betriebe in vielen anderen Branchen mit massiven Umsatzeinbußen und Einnahmeausfällen zu rechnen haben.

In der Pressemitteilung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 5. Januar 2021 wirbt Wirtschaftsminister Bernd Althusmann für Disziplin und Geduld. Er wolle für die niedersächsische Wirtschaft „eine weitere harte Lockdown-Verlängerung deutlich über Ende Januar hinaus vermeiden“. Er wolle zudem die Programme „auf schnelle und unbürokratische Handhabung“ hin überprüfen lassen, „damit die Länder die Hilfen insbesondere an unsere mittelständischen Unternehmen auch zügig und unkompliziert auszahlen können“. Denn gerade im ersten Quartal 2021 drohten zahlreichen Unternehmen „die größten finanziellen Schwierigkeiten“.

1. Wie viele November- und Dezemberhilfen des Bundes wurden (zum heutigen Stand) bereits in Niedersachsen an die anspruchsberechtigten Unternehmen ausgezahlt (bitte nach November und Dezember aufschlüsseln in Euro und die Zahl der Unternehmen angeben, die bereits Hilfen erhalten haben)?

2. Wie ist zum Stichtag 11.01.2021 die Relation der Auszahlungen zu den anspruchsberechtigten Unternehmen, die Hilfen für November und Dezember beantragt haben, absolut und in Prozent?

3. Zu welchem Zieldatum sollen die November- bzw. Dezemberhilfen spätestens ausgezahlt werden, und wie wird die Einhaltung dieser Deadline seitens des Wirtschaftsministeriums sicher-gestellt?

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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