Kleine Anfrage:Wirtschaftshilfen in Niedersachsen (Teil 2): Wie wirkt Neustart Niedersachsen?

Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Julia Hamburg, Imke Byl, Eva Viehoff, Meta Jans-sen-Kucz, Susanne Menge und Volker Bajus

 

Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Julia Hamburg, Imke Byl, Eva Viehoff, Meta Janssen-Kucz, Susanne Menge und Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 26.02.2021

Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Wirtschaftshilfen von Bund und Land: Novemberhilfen, Dezemberhilfen, Überbrückungshilfe III, Neustart Niedersachsen Innovation und Investition und weitere Programme. Alle Unterstützungs- und Förderprogramme sollen der Wirtschaft durch die schwierige Zeit helfen.

Aus den Antworten des Wirtschaftsministers Althusmann auf die Kleine Anfrage für die Fragestunde der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Wirtschaftshilfen für Unternehmen in Niedersachsen - ist die Auszahlungspraxis zu bürokratisch und zu aufwendig?“ am 19.02.2021 (Drucksache 18/8486) ergeben sich weitere Fragen zum Landesprogramm Neustart Niedersachsen Innovation und Investition. In der Fragestunde antwortete der Wirtschaftsminister, dass ca. 7 000 Antragstellerinnen und An-tragsteller eine Bewilligung im Rahmen des Landesprogramms Neustart Niedersachsen erhalten werden, bei dem bis zum 30.11.2020 Anträge möglich waren. Bei 9 614 eingegangenen Anträgen werden also ca. 2 614 Antragstellerinnen und Antragsteller keine Hilfen erhalten. Alle bis zum 27.11.2020 vollständig eingereichten und bewilligungsfähigen Anträge im Bereich Investition werden eine Förderung erhalten, betonte der Wirtschaftsminister in der Fragestunde, beim Bereich Innovation die Anträge, die bis zum 29.11.2021 eingereicht wurden.

1. Welche Unternehmen beantragen eine Förderung bei Neustart Niedersachsen (bitte nach Branchen, Regionen und Betriebsgrößenklassen differenzieren)?

2. Wie hoch war die durchschnittliche Höhe der bewilligten nicht rückzahlbaren Zuschüsse?

3. Welche betrieblichen Investitionsgüter werden durch Neustart Niedersachsen konkret gefördert? Wie viel Prozent der geförderten Investitionsgüter sind produktionsbezogen (dienen direkt der Produktion)? Wie viel Prozent sind technische Anlagen/Maschinen? Wie viel Prozent betreffen Dienstleistungen?

4. Wie wird das Ziel nachvollzogen, mittelfristig Beschäftigung durch Neustart Niedersachsen ab-zusichern? Welche Beschäftigungseffekte erwartet die Landesregierung durch die Förderung (bitte mit genauer Angabe zu den durch das Programm erhaltenen und neu geschaffenen Arbeitsplätzen)?

5. Wie wird der im Förderprogramm Neustart Niedersachsen obligatorische Klimaschutzeffekt bemessen? Wie viel Treibhausgas(THG)-Emissionen werden durch die für die Förderung obligatorischen Prozess- und Arbeitsoptimierungen direkt eingespart (bitte sowohl differenzieren nach Förderungskriterium, Gesamteinsparung der THG-Emissionen durch das Programm sowie ein-gesparte Menge THG pro eingesetzten Euro Landesmittel)?

6. Wie viele Kraftfahrzeuge werden im Rahmen von Neustart Niedersachsen Investition gefördert (bitte nach Antriebsart differenzieren)? Ersetzen die geförderten Kraftfahrzeuge in jedem Fall direkt Altfahrzeuge? Wenn nein, in wie viel Prozent der Fälle wird durch die Förderung eines Neufahrzeugs ein Altfahrzeug außer Dienst gestellt?

7. Wie wird der höhere Zuschuss in Höhe von 75 % für Unternehmen der Automobilwirtschaft beim Programm Neustart Niedersachsen Innovation gegenüber 60 % für Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft begründet?

8. Wie berechnet sich das Volumen von 3 Milliarden Euro zusätzlicher Investitionen, die die Staatskanzlei in ihrer Pressemitteilung vom 16.02.2021 in Aussicht gestellt hat? Inwiefern sind dies zusätzliche Investitionen, also Investitionen, die ansonsten nicht vorgenommen worden wären?

9. Warum gab es in der letzten Woche vor Ablauf der Antragsfrist in den Neustart-Programmen nochmals so viele neue Anträge wie in den neun Wochen zuvor? Gibt es Hinweise auf eine Standardisierung bei der Antragsstellung (z. B. gleicher Wortlaut bei verschiedenen Anträgen)?

10. Welche Kriterien führten zur Ablehnung von den 2 614 Anträgen, die nun keine Förderung erhalten?

11. Wie will die Landesregierung die Antragstellerinnen und Antragsteller unterstützen, die zwar ein im Sinne von Neustart Niedersachsen berechtigtes Investitions- oder Innovationsvorhaben planen, aber ihren Antrag auf Förderung erst nach dem 27. bzw. 29.11.2020 eingereicht haben?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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