Kleine Anfrage:Beschlagnahme von Mobiltelefonen

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus und Susanne Menge

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus und Susanne Menge (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 07.10.2021

Am 13.06.2021 kam es in der Osnabrücker Innenstadt zu einem Polizeieinsatz, bei dem von einem Umstehenden Videoaufnahmen der Situation gemacht wurden. Die Polizei beschlagnahmte dessen Mobiltelefon. Nach einem Medienbericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 04.10.2021 sei die Beschlagnahme gegen den Willen der betroffenen Person geschehen, aus diesem Grund hatte diese auch gegen die Maßnahme geklagt. Dem Kläger hat das Landgericht Osnabrück Ende September Recht gegeben und somit die Maßnahme für unrechtmäßig erklärt.

1. Wie bewertet die Landesregierung die Beschlagnahme des Mobiltelefons, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese nun für rechtswidrig erklärt wurde?

2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Urteil des Landgerichts Osnabrück im konkreten Fall?

3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass es in Zukunft nicht mehr zur rechtswidrigen Beschlagnahme von Mobiltelefonen wie in dem konkreten Fall kommt?

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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