Kleine Anfrage:Behindert das neue KiTa-Gesetz die praktische Arbeit von Familienzentren?

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Volker Bajus und Julia Willie Hamburg

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Volker Bajus und Julia Willie Hamburg (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 14.10.2021

Der heutige Ministerpräsident Weil hat im Jahr 2006 in seiner Funktion als Oberbürgermeister das Programm der Familienzentren mitentwickelt und mit einem Ratsbeschluss der Landeshauptstadt Hannover umgesetzt. Das Programm wurde mittlerweile von vielen niedersächsischen Großstädten und vielen Gemeinden adaptiert und wird überwiegend aus kommunalen Mitteln finanziert. In einem Schreiben vom 29.06.2021 teilt das Kultusministerium dem Leibniz Familienzentrum in Hannover mit, dass „Angebote eines Familienzentrums (...) während der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung in Räumlichkeiten erfolgen müssen, die gemäß § 1 der 1. DVO-KiTaG nicht zur räumlichen Mindestausstattung gehören und von der Kindertageseinrichtung getrennt und mit eigenem Eingang zu erreichen sind.“ Diese Einschätzung auf Grundlage der rechtlichen Regelungen vor der Novellierung des KiTaG deckt sich u. a. nach der Definition zu Familienzentren der niedersächsischen Landesxpertinnenrunde und -expertenrunde Familienzentren des nifbe aus dem Jahr 2014 nicht mit der Arbeitsweise der selbigen. Demnach sollen beispielsweise Eltern in die Bildungsprozesse aktiv einbezogen werden und zugleich Beratungsangebote wahrnehmen können.

Im Schreiben des Kultusministeriums vom 29.06.2021 wird ebenfalls formuliert, dass sich die Angebote eines Familienzentrums in besonderer Weise anbieten, um mit Bildungsangeboten auch solche Familien für Angebote der frühkindlichen Bildung zu erreichen, deren Kinder noch nicht in der Kindertagesbetreuung gefördert werden. Diese Doppelnutzung wie auch die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren werden seitens des Kultusministeriums insgesamt und insbesondere zur Belebung und Vernetzung des Sozialraums positiv gesehen und daher begrüßt. Das entspricht dem Verständnis der Arbeit von Familienzentren im Rahmen der oben genannten Definition. Wenn diese Angebote allerdings nicht außerhalb der Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtungen stattfinden dürfen, müssen sie zu Zeiten stattfinden, zu denen viele Personengruppen die Angebote oftmals gar nicht nutzen können und auch das Personal der Einrichtungen häufig nicht zur Verfügung steht. Damit können Familienzentren ihr Potenzial und ihre Wirkkraft nur bedingt umsetzen. Die Arbeit der vergangenen Jahre findet damit in vielen Zentren einen Abbruch, niederschwellige Aufklärung, Information, Beratung und Begleitung durch die alltägliche Öffnung in den Sozialraum, die wissenschaftlich belegt einen hohen gesellschaftlichen, aber auch familien- und bildungsökonomischen Nutzen haben, können nicht mehr entsprechend umgesetzt werden. Dies widerspricht nicht nur dem ureigensten Auftrag der Familienzentren, sondern auch dem Auftrag aller Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen gemäß dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung. Des Weiteren fehlen der Arbeit der Familienzentren in Niedersachsen grundsätzlich eine rechtliche Verankerung und Legitimierung (wie sie in vielen anderen Bundesländern gegeben ist) und Unterstützung auf Landesebene.

1. Welche konkreten Verbesserungen und rechtlichen Absicherungen haben sich durch die Novellierung des KiTaG für die niedersächsischen Familienzentren ergeben?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Umsetzung der Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten mit einem gemeinsamen Eingang in den Familienzentren nach der Novellierung des KiTaG ein?

3. Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht die Landesregierung zur rechtlichen Absicherung und Unterstützung der praktischen Arbeit (Betreuung, Beratung usw.) in den Familienzentren, und wie und wann will sie diesen umsetzen (bitte Zeitplan hinterlegen)?

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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