Kleine Anfrage:Was wird aus der Baracke des ehemaligen Lagers Versen auf dem Gelände der JVA Meppen?

Anfrage des Abgeordneten Volker Bajus

Anfrage des Abgeordneten Volker Bajus (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 04.03.2022

Das Lager Versen gehört zu den „Emslandlagern“. Es wurde 1938 für Strafgefangene errichtet und seit Kriegsbeginn im September 1939 von der Wehrmacht als Kriegsgefangenenlager genutzt. „Zunächst war es ein Durchgangslager für Tausende von Kriegsgefangenen aus Polen, Frankreich, Belgien und den Niederlanden (...). Ab September 1943 bis 1944 waren hier wie auch in anderen emsländischen Kriegsgefangenenlagern italienische Militärinternierte untergebracht. (...) Ab November 1944 wurden in dieses Lager, in dem teilweise noch Italiener interniert waren, (...) Häftlinge des Konzentrationslagern Neuengamme verlegt, um Verteidigungsanlagen, den sogenannten Friesenwall, zu bauen.“

Laut NOZ vom 13.01.2020 steht die „letzte Baracke des ehemaligen Kriegsgefangenen- und Konzentrationslagers Meppen-Versen und damit eines der ganz wenigen Zeugnisse des Naziterrors im Emsland (...) kurz vor dem Verfall.“

Nach dem Krieg wurde aus dem Emslandlager IX Versen die Justizvollzugsanstalt Meppen. Die Dienstbaracke 18 wurde zunächst weiter genutzt und steht noch heute auf dem Gelände der JVA. Sie „ist nicht öffentlich zugänglich, einen Nutzen für das Gefängnis hat sie längst nicht mehr“, berichten die Grafschafter Nachrichten am 16.11.2021.3 Laut diesem Bericht hat das Landesamt für Denkmalpflege „Alarm geschlagen“ und einen „Rettungsversuch initiiert“.

Das für die Landesliegenschaften zuständige Staatliche Baumanagement hatte ein Sanierungskonzept erarbeiten lassen. Darin enthalten sei auch ein Nutzungskonzept. Der nutzbare Teil sollte demnach ein Besucherzentrum erhalten, dazu Räume für die Betreuung und Seelsorgearbeit mit Gefangenen und eine Werkstatt. „JVA-Leiter Per-Erik Zeller erläuterte bei einem Ortstermin vor einem Jahr, dabei gehe es zum einen darum, Gefangene auf ihr Leben nach der Haft vorzubereiten. Zum anderen aber biete das ehemalige Tätergebäude einen Raum, um vor allem die in der JVA einsitzenden hochradikalisierten Rechtsextremen und rechte Mitläufer anzusprechen.“ Die Sanierungskosten wurden auf rund 4 Millionen Euro geschätzt.

In einer Antwort vom 07.12.2021 des Kulturstaatsministeriums (Arbeitsnummer 12/296) auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Filiz Polat (GRÜNE) vom 01.12.2021 heißt es, dass eine Sanierung „mit bis zu 250 000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm IX (2020) des Bundes gefördert“ werden kann. „Die im Bundeshaushalt (...) etatisierten Mittel wurden dem Land Niedersachsen Mitte 2020 zugewiesen. Die administrative Abwicklung des Programms erfolgt durch die zuständige Landesdenkmalbehörde. Weitere Mittel sind auf Bundesebene nicht eingeplant.“

1. Welche historische Bedeutung hatte die Baracke, und welche Bedeutung hat sie für den Denkmalschutz bzw. als Erinnerungsort?

2. Sollte die Baracke erhalten bleiben?

3. Wie ist der bauliche Zustand der Baracke?

4. Wie wird sie derzeit genutzt, und welche Zwischennutzungen sind geplant?

5. Welche Maßnahmen werden unternommen, um die Substanz zu erhalten?

6. Was ist die Nutzungsperspektive?

7. Wer hat mit welchem Ziel das erwähnte Nutzungskonzept beauftragt?

8. Soll das Nutzungskonzept mit Besucherzentrum und Funktionsräumen für die JVA umgesetzt werden? Wenn ja, wie ist der zeitliche Fahrplan?

9. Wenn derzeit keine Umsetzung des gesamten Nutzungskonzepts geplant ist: Sind Teilumsetzungen vorgesehen, wenn ja, welche und wann?

10. Wie ist der Finanzierungsbedarf zur Umsetzung des Nutzungskonzepts?

11. Welche Mittel hat das Land bislang zur Verfügung gestellt?

12. Wurde das Nutzungskonzept erarbeitet, ohne dass ausreichend Finanzmittel in Aussicht stehen?

13. Welche Kosten sind für das Nutzungskonzept entstanden?

14. Warum und von wem wurden Bundesmittel beantragt?

15. Wurden Bundesmittel beantragt, ohne dass ausreichend Landesmittel zur Verfügung stehen?

16. Wie lange stehen die Bundesmittel noch zur Verfügung?

17. Welche anderen Fördermittel für Denkmalschutz oder Gedenkstätten können zum Erhalt genutzt werden?

18. Wer kümmert sich derzeit um den Erhalt der Baracke?

19. Wird derzeit eine Sanierung der Baracke weiterverfolgt, wenn ja, wie und von wem?

 

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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