Kleine Anfrage:Unterstützung der Kommunen beim Ausbau von Kita-Plätzen - Stand der Richtlinien RIT und RAT

Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus, Meta Janssen-Kucz, Eva Viehoff und Marie Kollenrott

(GRÜNE).

Mit den Richtlinien RIT (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung) und RAT (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren) stellt das Land finanzielle Hilfen für Investitionen der Kita-Träger bereit, die der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter dienen. Antragsberechtigt sind die Kommunen, die die Mittel an Dritte weiterleiten können. Aufgrund der angespannten Situation in der Bauwirtschaft und der begrenzten Kapazitäten in den kommunalen Verwaltungen (u. a. Fachkräftemangel, Krankenstände, fehlende Baustoffe, Auftragsauslastung) steht die zeitliche Umsetzung der Bauvorhaben unter Druck. Die angegebenen Fristen in den Richtlinien sehen vor, dass die Vorhaben bis zum 30.06.2023 (RAT) bzw. 30.09.2023 (RIT) abgeschlossen sein müssen. Aus den Reihen der Träger wird befürchtet, dass diese, insbesondere aber die Fristen für die Verwendungsnachweise, nicht gehalten werden können. Dann würden die Fördermittel verfallen und die Träger auf den Kosten sitzen bleiben.

1. Wie schätzt die Landesregierung die zeitlichen Probleme der Träger vor dem Hintergrund der veränderten Situation in der Bauwirtschaft ein, und wie reagiert sie darauf?
2. Wie viele Antragsteller haben sich bislang an die Bewilligungsstellen bzw. die Landesregierung gewandt und um Fristverlängerung gebeten (bitte unter Angabe der Kommunen und der beantragten Platzzahl)?
3. Wird die Landesregierung Fristen verlängern? Wenn nein, warum nicht?

Alle Informationen und die Antwort der Landesregierung (sobald verfügbar) gibt es hier.

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