Statement: Grüne: CDU scheitert mit inszenierter Aufregung am Staatsgerichtshof

Der Nachtragshaushalt ist verfassungsgemäß und hat Bestand, und deswegen gilt weiterhin: Auf Rot-Grün in Niedersachsen und ihre Politik können sich die Menschen verlassen. Das ist umso wichtiger, als es im Zweiten Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2023 um viel Geld und sinnvolle Investitionen in Kitas und Kommunen ging.

Die Richter*innen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs haben in einem Normenkontrollverfahren die Klage von CDU-Abgeordneten gegen den Zweiten Nachtragshaushalt 2023 zurückgewiesen. Dazu sagt Volker Bajus, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:

Der Nachtragshaushalt ist verfassungsgemäß und hat Bestand, und deswegen gilt weiterhin: Auf Rot-Grün in Niedersachsen und ihre Politik können sich die Menschen verlassen. Das ist umso wichtiger, als es im Zweiten Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2023 um viel Geld und sinnvolle Investitionen in Kitas und Kommunen ging. Unter anderem haben SPD und Grüne sichergestellt, dass ukrainische Geflüchtete gut versorgt werden konnten.

Die CDU hat wieder einmal einen Sturm der Entrüstung inszeniert und ihn sogar vor den Staatsgerichtshof getragen. Das Urteil der Richter*innen macht klar, dass die Details des Nachtragshaushalts so wenig komplex waren, dass es einer langen Beratungsdauer schlicht überhaupt nicht bedurfte.

Die Haushaltsberatungen liefen nach den üblichen Regeln des Landtages. Die Dauer der Beratungen hat das Gericht nicht beanstandet. Weshalb die CDU das aufwendige Verfahren eines Normenkontrollantrags vor dem Staatsgerichts angestrengt hat, erschließt sich mir überhaupt nicht. Nicht nur wegen des jetzigen Urteils, sondern auch deswegen, ist festzustellen: Bei vielen Gelegenheiten reden Abgeordnete der Union dem Bürokratieabbau das Wort, im Landtag soll aber dann doch am liebsten kräftig und zusätzlich reguliert werden. Das muss die CDU erst einmal erklären können.

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