Statement:Grüne: Niederlage der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht bestätigt Praxis im Landtag
Im Landtag Niedersachsen werden die Ausschussvorsitze nach Größe der Fraktionen vergeben. Weitere Posten, wie für das Präsidium, werden jedoch gewählt. Hier kann die AfD keine mehrheitsfähigen Kandidat*innen vorweisen und sieht sich als Opfer. In einer Demokratie müssen sich alle Parteien demokratischen Verfahren stellen.
Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die AfD erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. In der Organklage ging es um die Frage von Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden des Bundestages. Dazu stellt Volker Bajus, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, mit Blick auf die Arbeit im niedersächsischen Landtag fest:
Im Landtag Niedersachsen werden die Ausschussvorsitze nach Größe der Fraktionen vergeben. Weitere Posten, wie für das Präsidium, werden jedoch gewählt. Hier kann die AfD keine mehrheitsfähigen Kandidat*innen vorweisen und sieht sich als Opfer. In einer Demokratie müssen sich alle Parteien demokratischen Verfahren stellen. Ist eine Person für herausgehobene Aufgaben im Parlament nicht tragbar, wird sie auch nicht gewählt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil von heute diese Praxis bestätigt und die demokratischen Verfahren in den Parlamenten gestärkt.