Rückbau der Atomkraftwerke:Grüne sehen offene Fragen bei der Abfallentsorgung

Pressemitteilung mit Miriam Staudte

Die Zeit der Atomkraftwerke läuft ab. Bis zum Ende des Jahres 2022 wird mit dem Atomkraftwerk Emsland eines der letzten Atomkraftwerke in Deutschland stillgelegt. Auch der Rückbau des älteren Atomkraftwerks Lingen steht an, das sich seit der Stilllegung im Jahr 1977 im sicheren Einschluss befindet. Mit einer Anfrage haben die Grünen im Landtag nachgefragt, wie die Abfälle aus dem Rückbau der niedersächsischen Atomkraftwerke entsorgt werden. Nun liegen die Antworten des Landesumweltministeriums vor.

Der grüne Landtagsabgeordnete Volker Bajus sieht bei der Entsorgung der Rückbauabfälle noch ungeklärte Fragen: „Bislang wurden rund 445 Tonnen freigegebene Abfälle aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Lingen auf der Deponie Dörpen entsorgt. Dort sind die Kapazitäten jedoch begrenzt, zulässig ist jährlich maximal eine Einlagerung von 100 Tonnen aus dem Rückbau.“ Beim AKW-Rückbau fallen große Abfallmengen an, die aus dem Strahlenschutz entlassen und für eine konventionelle Entsorgung „freigegeben“ werden. Diese Abfälle werden auf regulären Bauschuttdeponien entsorgt.  

Miriam Staudte, Atom-Expertin der Grünen im Landtag, fordert Transparenz über die Abfallströme: „Der Rückbau der beiden Atomkraftwerke Emsland und Lingen wird teils parallel erfolgen, hier sind also erhebliche Abfallmengen zu entsorgen. Die Landesregierung muss offenlegen, wo die AKW-Abfälle entsorgt werden, die für eine Freigabe aus dem Strahlenschutz vorgesehen sind.“  

Staudte verweist zudem auf Kritik an den Sicherheitskonzepten zur Abfallfreigabe: „Freigegebene Abfälle werden auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen entsorgt. AKW-Bauschutt kann im Straßen- oder Hausbau recycelt werden. Metallschrott aus dem Rückbau wird in Hochöfen eingeschmolzen. So gelangt Radioaktivität in den Umlauf. Doch eine bundesweite Dokumentation des Verbleibs der Abfälle und ein Monitoring der Strahlenbelastung ist nicht vorgesehen, sodass eine Konzentration der Strahlenbelastung nicht ausgeschlossen werden kann. Um die Belastungen der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, muss die Freigabepraxis überprüft werden. Es gibt bei Strahlung keine Unbedenklichkeitsschwelle.“  

Bei der Stilllegung von Atomkraftwerken fallen unterschiedliche Arten von Atommüll an. Abgebrannte Brennstäbe werden nach einer Abklingzeit in Castor-Behälter verpackt und verbleiben vorerst im örtlichen Standortzwischenlager, bis ein Endlager gefunden ist. Auch für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ist eine Endlagerung in einem unterirdischen Endlagerbergwerk vorgesehen. Zusätzlich fallen große Mengen Abfällen mit niedriger Strahlenbelastung an, die nach bestimmten Kriterien aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen werden.

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