Statement:Grüne zur angekündigten Klage gegen Nachtragshaushalt 2023

Heute (Montag) hat die CDU-Fraktion angekündigt, eine Klage beim Staatsgerichtshof zum Nachtragshaushalt 2023 einzureichen.

Heute (Montag) hat die CDU-Fraktion angekündigt, eine Klage beim Staatsgerichtshof zum Nachtragshaushalt 2023 einzureichen. Beklagt werden vor allem vermeintlich zu kurze Zeiträume in der Beratung des Nachtragshaushaltes. Dazu sagt Volker Bajus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Landtag:

Gegen die erfolgreiche rotgrüne Haushaltspolitik findet die CDU offenbar keine inhaltlichen Argumente mehr. Jetzt versucht sie es – acht Monate nach Verabschiedung des Nachtragshaushaltes - mit Kritik am formalen Verfahren.

Im Frühjahr 2023 gab es ausreichend Beratungszeit. Der letzte inhaltliche Änderungsvorschlag lag 14 Tage vor der Endberatung vor. Fünf Tage später wurde er in wenigen technischen Details noch mal angepasst.

Das ist für alle ernsthaften Berufspolitikerinnen und Berufspolitiker ausreichend, um die Vorschläge zu prüfen und zu bearbeiten. Die Regeln des Landtags sehen keine Fristen für Änderungsanträge vor - das hat sich auch bewährt. Ich habe daher kein Verständnis dafür, dass die CDU jetzt den Staatsgerichtshof wegen einer Geschäftsordnung, die sie selber mit beschlossen hat, bemüht.

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