Pressemeldung Nr. 27 vom

Grüne kritisieren Ankündigung neuer Bohrkampagne:Volker Bajus: Hausaufgaben machen und Entsorgung sichern

"Mit der Ankündigung provoziert die Branche erneut den Widerstand in den Förderregionen. Bevor man mit solchen Ankündigungen Unruhe verbreitet, wäre es deutlich klüger, offenzulegen, ob und wie man die neuen gesetzlichen Sicherheitsstandards einhalten kann. Ohne belastbares Konzept für eine gesicherte Entsorgung der Millionen Kubikmeter hochgiftigen Lagerstättenwassers sind neue Anträge unverantwortlich."

Darum geht's

Die Erdgas- und Erdölförderer haben eine neue Förder- und Bohrkampagne angekündigt. Hintergrund ist die unlängst in Kraft getretene Reform des Bundesbergrechts, das neue Standards für die Förderung von Erdgas und Erdöl, insbesondere für Fracking und die Entsorgung von Lagerstättenwasser, vorsieht.

Das sagen die Grünen

Volker Bajus, umweltpolitischer Sprecher

"Mit der Ankündigung provoziert die Branche erneut den Widerstand in den Förderregionen. Bevor man mit solchen Ankündigungen Unruhe verbreitet, wäre es deutlich klüger, offenzulegen, ob und wie man die neuen gesetzlichen Sicherheitsstandards einhalten kann. Ohne belastbares Konzept für eine gesicherte Entsorgung der Millionen Kubikmeter hochgiftigen Lagerstättenwassers sind neue Anträge unverantwortlich."
 
"Solche Planungen zeigen wenig Einsicht in die Herausforderungen dieser Tage: Für Energiewende und Klimaschutz braucht es einen Stufenplan zum Ausstieg aus den fossilen Energien, also einen Plan für neue Technologien. Wir brauchen weniger, nicht mehr Erdöl und Erdgas!"

"Wir wollen verhindern, dass die Förderindustrie jetzt die Lücken nutzt, die die große Koalition im Frackinggesetz gelassen hat. Wir werden uns mit aller Kraft gegen den Einstieg in die umstrittene Schiefergasförderung wehren. In Niedersachsen haben SPD und Grüne entsprechende Probebohrungen untersagt, weil die Gasvorkommen aus Gestein nur mit massivem Fracking förderbar sind."

Zum Hintergrund

Im Sommer hat die große Koalition eine Reform des Bundesbergrechts beschlossen. Diese ist in den letzten Tagen in Kraft getreten. Die Grünen hatten sich für schärfere Regelungen eingesetzt und das Gesetz kritisiert. Das Gesetz regelt unter anderem den Umgang mit Lagerstättenwasser, das in großen Mengen beim Erdgas immer mit gefördert wird. Dies enthält hochtoxische Inhaltsstoffe, wie Schwermetalle und muss zukünftig sicherer entsorgt werden. Entsprechende Entsorgungskapazitäten muss die Industrie aber erst schaffen.

Das Gesetzt regelt auch das Fracking in sogenannten konventionellen Lagerstätten (z.B. Sandstein). Für die Schiefergaslagerstätten, die nur mit massiven Fracking erschließbar sind, hat die Bundesregierung bis 2021 zunächst nur Probebohrungen zugelassen, den Ländern allerdings die Möglichkeit diese zu untersagen. Dies ist in Niedersachsen geschehen.

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