Pressemeldung Nr. 1 vom

Kommunen brauchen Hilfe für Kitas im Lockdown:Volker Bajus: Die Bedürfnisse der Kleinsten müssen auch bei der Notbetreuung Priorität haben

Seit dem 10. Januar sind die Kitas grundsätzlich geschlossen und bieten nur noch eine Notbetreuung an. Dies geschieht in den Kommunen sehr unterschiedlich, wie Betroffene und der Landeselternverband beklagen.

Darum geht’s

Seit dem 10. Januar sind die Kitas grundsätzlich geschlossen und bieten nur noch eine Notbetreuung an. Dies geschieht in den Kommunen sehr unterschiedlich, wie Betroffene und der Landeselternverband beklagen. Gründe sind fehlende Vorgaben des Landes, wer Notbetreuung beanspruchen kann. Zudem sind Kommunen unterschiedlich gut in der Lage, Notbetreuung anzubieten. Die Grünen fordern deshalb von der Landesregierung klare Vorgaben und zugleich mehr Unterstützung für die Kommunen.

Das sagen die Grünen

Volker Bajus, familienpolitischer Sprecher

„Im Interesse der kleinen Kinder und der Eltern, die derzeit für die Betreuung nicht zu Hause bleiben können, muss die Notbetreuung in den Kitas gut funktionieren. Die Kommunen und die jeweiligen Träger der Kitas handhaben jedoch schon den Zugang zur Notbetreuung sehr unterschiedlich. Minister Tonne kann sich deshalb nicht zurücklehnen, sondern muss schnell für Klarheit sorgen, welche Eltern Notbetreuung für ihre Kinder beanspruchen können.

Die Bedürfnisse und der Schutz der Kinder muss Priorität haben, ebenso der Schutz der Beschäftigten in den Einrichtungen. Deswegen braucht es gleichzeitig ein Hilfsprogramm für die Kommunen, um die Kitas pandemiefest zu machen. Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass es für die Kitas nicht einmal ein Unterstützungsangebot wie bei den Schulen gibt. Auch wenn dies bei den Schulen vorne und hinten nicht reicht, ist das immer noch besser als gar nichts. Daraus könnten die Kitas Lüftungsanlagen, Masken und zusätzliche personelle Verstärkungen finanzieren. Warum lässt das Kultusministerium ausgerechnet die Kleinsten im Stich?

Auch was die Gebühren angeht, haben wir erneut einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in Niedersachsen. Während die Kommunen, die es sich leisten können, die Gebühren für die geschlossenen Kitas und Horte erlassen, halten sich andere zurück, weil sie den Einnahmeausfall nicht vom Land erstattet bekommen. Dabei sind es die vom Land verhängten Maßnahmen, die für die Schließung der Kitas verantwortlich sind. Diese Ungleichbehandlung sorgt für unnötigen Unmut bei den Eltern.“

Hintergrund

Mit der seit 10. Januar geltenden Corona-Verordnung sind alle Kitas in Niedersachsen geschlossen. Der Notbetrieb ist vorgesehen für Kinder, deren Eltern beruflich nicht zu Hause arbeiten können oder aus anderen Gründen ihre Kinder nicht selbst betreuen können. Auch aus Kindesschutzgründen soll die Notbetreuung genutzt werden können. Diese Vorgaben werden aber vor Ort sehr unterschiedlich ausgelegt. Für Schutzmaßnahmen und zusätzliches Personal hat das Land für die Schulen im Spätherbst ein - zwar unzulängliches - Hilfspaket über 45 Mio. Euro aufgelegt. Für die Kitas gibt bislang nichts Vergleichbares.

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