Pressemitteilung:Große Fraktionen werden einseitig bevorzugt

Bajus: „Neues Auszählverfahren ist undemokratisch“

Bajus: „Neues Auszählverfahren ist undemokratisch“

Am heutigen Mittwoch hat der niedersächsische Landtag mit den Stimmen von SPD und CDU ein geändertes Auszählverfahren für kommunale Gremien beschlossen. Die neue Regelung betrifft die Verteilung der Sitze in Ausschüssen und Aufsichtsräten. Der Grüne Landtagsabgeordnete Volker Bajus kritisiert die Regelung als unpraktisch und undemokratisch. „Obwohl Grüne von dem neuen Verfahren z.B. in Osnabrück profitieren werden, lehnen wir das Vorhaben ab. Es bevorzugt die größeren Fraktionen einseitig. Ausgerechnet da, wo die eigentliche Arbeit stattfindet, werden die kleinen Fraktionen jetzt untergebuttert. Das untergräbt die Abbildung des Wählerwillens in den Ausschüssen. Zudem drohen Detail-Debatten, die eigentlich in die Fachgremien gehören, jetzt in den Stadtrat oder den Kreistag verlagert zu werden, wo sie die Sitzungen unnötig verlängern. Das ist nicht sinnvoll“, erläutert Bajus, der selber dem Osnabrücker Stadtrat angehört.  

Wie drastisch die Änderungen sind, zeige das Beispiel Osnabrück. Hier hatten bisher kleinere Fraktionen in den meisten Gremien Sitz und Stimme. Nach dem neuen Verfahren fliegen sie jetzt – bis auf eine einzige Ausnahme – überall raus. Der Abgeordnete hat deswegen kein Verständnis für die Entscheidung von SPD und CDU auf Landesebene.  

Klar sei, dass die Zustimmung für die beiden früheren Volksparteien stetig zurück gehe und immer mehr kleinere und örtlichere Parteien hinzugewönnen. Von daher würden die Kommunalvertretungen immer bunter. „Das ist aber nun mal Demokratie. Wenn die Bürgerinnen und Bürger diese Parteien wählen, müssen die auch in den Ausschüssen mitbestimmen können. Da war das bisherige Auszählverfahren besser, weil es die Mehrheitsverhältnisse anteilsmäßig und damit gerecht wieder gegeben hat“, so Bajus.  

Den Verweis auf das sogenannte Grundmandat ohne Stimmrecht, das kleinen Fraktionen in Ausschüssen zusteht, lässt Bajus nicht gelten. Zum einen gelte das nicht für Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen. Zum anderen mache es einen Unterschied, ob eine Stimme auch gezählt wird. „Nur dann ist auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, wie eine Fraktion zu einem Thema steht. Auch für die Motivation der ehrenamtlichen Politikerinnen und Politiker ist es wichtig, ob eine Stimme Gewicht hat und vielleicht sogar das Zünglein an der Waage sein kann. Weil diese Gesetzesänderung erst nach der Wahl kommt, bestehen berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit“, bemerkt Bajus abschließend.

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